Im konkreten Fall gelingt das meines Erachtens insofern recht gut, als dass die Informationsrechte jedes einzelnen deutschen und EU-Staatsbürgers gewahrt bleiben, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und dafür die dem Aufwand entsprechenden Kosten getragen werden.
Über diese Frage entscheidet der Deutsche Bundestag. Als Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein werde ich darüber nicht abstimmen können leider.
Die Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holstein nimmt die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD ernst. Das GFF-Gutachten liefert eine fundierte, öffentlich zugängliche Beweissammlung, die bestätigt, was wir seit Jahren registrieren – die AfD verfolgt Ziele, die mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.
Als Mitglied des Landtags nehme ich an der Abstimmung über einen Gesetzentwurf nicht teil.
