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Christian Dirschauer
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Frage von Joerg G. •

Wie stehen Sie zur Einführung eines Digitalzwangs in Schleswig-Holstein?

Sehr geehrter Herr Dirschauer,

aktuell lautet der Art. 14 Abs. 2 der Landesverfassung wie folgt: "Das Land sichert im Rahmen seiner Kompetenzen einen persönlichen, schriftlichen und elektronischen Zugang zu seinen Behörden

und Gerichten. Niemand darf wegen der Art des Zugangs benachteiligt werden."

Folgende Änderung ist geplant: "Das Land stellt die digitale Teilhabe an dem Zugang zu Behörden und Gerichten gemäß Absatz 1 für die Bürgerinnen und Bürger sicher, ohne dass dabei jemand benachteiligt werden darf.“

Es gibt Befürchtungen, dass Verwaltungsvorgänge für Menschen ohne Zugang zu Computer und Smartphone unnötigerweise erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht werden.

U. a. der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert kritisiert das in einer schriftlichen Stellungnahme:

https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/ste_2025_verfassungsh.pdf

Wie stehen Sie dazu?

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