Ukrainische Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem SGB II. Das heißt, nach Ablauf der Karenzzeiten muss, sofern vorhanden, eigenes Vermögen aufgebraucht werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

