Wie stehen Sie zur geplanten IFG-Reform, die Antragsberechtigung, Gebühren und Behördentransparenz betrifft? Werden Sie im Bundestag dagegen stimmen?
Weitere Fragen an Wolfgang Stefinger
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren – dies liegt auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Dabei geht es nicht darum, psychische Erkrankungen oder deren Behandlung geringzuschätzen, sondern eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung, eine bessere Steuerung der Patienten und einen effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu gewährleisten. Die Bundesregierung wurde zudem aufgefordert, an entscheidenden Stellen nachzuprüfen.
Auf Ihre Frage vom 27.06. habe ich am 30.06. bereits geantwortet. Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen.
Ich halte die Vorschläge der Rentenkommission für nachvollziehbar und vertretbar. Dies betrifft auch die getroffene Regelung zur Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.

