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Frage von Mathias F. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Mathias F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stefinger,

Bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 21. April auf die Frage vom Herrn Seit möchte ich gerne von Ihnen wissen wie Sie zu der aktuellen Diskussion zu einer Verlängerung des Gesetzes (sogenannte Bundesnotbremse) stehen.
Nachzulesen unter anderem hier:

https://www.merkur.de/politik/corona-notbremse-angela-merkel-kanzlerin-september-inzidenz-hotspot-news-zr-90721621.html

Sie schrieben damals Folgendes:

„Das Gesetz ist befristet. Alle Maßnahmen gelten nur bis zum 30. Juni 2021. Damit beschränken wir den Zeitraum der Einschränkungen, sorgen für Rechtssicherheit und erhöhen die Akzeptanz der Maßnahmen. “

Können Sie ausschließen, dass Sie einer möglichen Verlängerung zustimmen werden und damit Ihr Wort halten?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Mathias Franke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Verlängerung der sogenannten Bundesnotbremse. Mit der Befristung des Gesetzes haben wir klargemacht, dass die darin aufgeführten Einschränkungen automatisch zum 30. Juni auslaufen. Für die Zeit danach gilt es jetzt, die Lage neu zu bewerten und eventuell notwendige Maßnahmen erneut gesetzlich zu beschließen. Darüber werden wir im Bundestag intensiv beraten und abstimmen. Meine Entscheidung werde ich zum gegebenen Zeitpunkt nach bestem Wissen und Gewissen treffen. Ich wünsche Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger

Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages

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