
(...) Da der bisherige Steuersatz laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, setzt die SPD sich für eine gerechte Steuerreform ein. Die tatsächliche Wertentwicklung von Grundstücken seit 1935 und 1964 muss in die Grundsteuer einfließen. (...)