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Wolfgang Hellmich
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Frage von Sabine W. •

Frage an Wolfgang Hellmich von Sabine W. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Hellmich,

ich schreibe Ihnen auf Grund der aktuellen Grundsteuer Debatte. Diese soll ja gemäß der Lage, der vermutlichen Kaltmiete und des Grundstückwertes demnächst erhoben werden. Ich frage mich jedoch - warum? Warum wird diese überhaupt noch erhoben, wo ich doch schon mit der Grunderwerbsteuer das Grundstück gekauft habe.
Wird diese Abgabe jetzt nun auch noch erhöht weiß ich noch weniger wie ich meine Altersvorsorge beibringen soll. Selbst wenn ich die Gebühr jetzt tragen könnte, wie sollte ich dies in der Rente?
Ich bitte Sie dafür einzustehen die Grundsteuer komplett abzuschaffen. Ein mehr an Belastung, für alle in der Stadt und auf dem Land, kann keine Lösung sein.

Freundliche Grüße
Sabine Wigges

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Sie verweisen darin auf die Reform der Grundsteuer und Ihre Sorge um finanzielle Mehrbelastung.
Da der bisherige Steuersatz laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, setzt die SPD sich für eine gerechte Steuerreform ein. Die tatsächliche Wertentwicklung von Grundstücken seit 1935 und 1964 muss in die Grundsteuer einfließen. Um aber Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter vor starken neuen Belastungen zu schützen, strebt die SPD eine aufkommensneutrale Steuerreform an. Das bedeutet, dass die Steuereinnahmen für die Kommunen nicht erhöht werden.

Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, erfolgt die Bemessung der Grundsteuer zukünftig in drei Schritten: Zunächst ermitteln die Kommunen den Wert des Grundstücks. Dieser Wert wird in einem zweiten Schritt durch die Senkung der Steuermesszahl korrigiert. Durch die starke Absenkung der Steuermesszahl tritt die SPD dafür ein, dass trotz der gestiegenen Grundstückswerte das bundesweite Gesamtaufkommen der Grundsteuer weitgehend konstant bleiben kann. Die Anpassung der Hebesätze obliegt im dritten Schritt den Kommunen. Damit bleibt die Grundsteuer als Steuereinnahme für die Kommunen erhalten, ohne Eigentümerinnen und Mieter weiter zu belasten.

Weiterhin wird die die Grundsteuer jährlich erhoben und bezieht sich auf den Grundbesitz. Da davon ausgegangen wird, dass die Nutzung von Gebäude- und Grundbesitz ohne Nutzung der kommunalen Infrastruktur nicht möglich ist, erheben die Kommunen die Grundsteuer auf Wartung und Mitnutzung von beispielsweise Anschluss an die Wasserleitungen oder Grundstückszufahrten auf angrenzende Straßen. Die Grunderwerbsteuer bezieht sich auf den Erwerb des Grundstücks, ist einmalig zu entrichten und schließt eine Anbindung an die kommunale Infrastruktur nicht ein.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage zur Grundsteuerreform zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hellmich, MdB

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