(...) Bereits im Laufe der Beratungen über den Entwurf hatte die SPD sich dafür eingesetzt, dass durch materielle und verfahrensrechtliche Hürden bei Speicherung, Speicherung und Nutzung erhobener Daten die Grundrechte in besonderem Maße beachtet werden. Die Bundesjustizministerin ist in besonderem dafür eingetreten, dass Sicherheitsbehörden die Daten nicht selbst abrufen können, sondern nur auf besonderes Ersuchen und unter strengen Voraussetzungen in abgestuftem Umfang Einsicht erlangen. (...)
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