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Frage von Thomas W. •

Frage an Walter Kolbow von Thomas W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Kolbow,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Weber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetzentwurf „Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik“ aus dem Bundesinnenministerium. Der Entwurf liegt derzeit dem Bundesrat zur Stellungnahme vor, die für den morgigen Freitag erwartet wird. Der Deutsche Bundestag hat sich mit ihm bislang nicht befasst. Wir rechnen damit, dass eine erste Lesung des Gesetzentwurfs und die Überweisung zur weiteren Beratung in den Ausschüssen im März oder April stattfinden wird.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die Ausschüsse des Bundesrates sowie viele Bürgerinnen und Bürger haben auf Problemstellen des Gesetzentwurfes hingewiesen. Deshalb nehmen nun unsere Experten in den zuständigen Arbeitsgruppen den Entwurf genau unter die Lupe und prüfen ihn sehr sorgfältig. Auch für diesen Gesetzentwurf gilt die Regel, dass wir kein Gesetz verabschieden, ohne es vorher zu ändern und aufzuwerten.

Ich danke für Ihren Hinweis und hoffe, Sie werden die Entwicklung dieses Prozesses auch weiterhin beobachten – so wie ich angeregt durch Ihre Frage mein besonderes Augenmerk hierauf richten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Kolbow