Wie werden Sie zum Informationsfreiheitsgesetz abstimmen und zum "Reformpaket" hinsichtlich der Änderungen in der Rentenversicherung und der Arbeitnehmerrechte?
Ganz besonders bezüglich der Änderungen zur Anpassung an die Lebenserwartung und der Rentenpunkte für pflegende Angehörige? Zudem interessiert mich Ihre Abstimmung zur Änderung hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der telefonischen Krankmeldung.
Sehr geehrte Frau O.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hinsichtlich der aktuellen Diskussion zum Informationsfreiheitsgesetz möchte ich zunächst anmerken, dass noch kein Gesetzentwurf vorliegt. Bei der Thematik ist mir wichtig, dass staatliches Handeln auch künftig transparent bleibt und Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung haben. Gleichzeitig wird im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen sein, ob und an welchen Stellen Anpassungen erforderlich sind, um den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und dem Schutz sensibler Informationen angemessen Rechnung zu tragen.
Zudem wird aktuell die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert. Die Alterssicherungskommission hat nach ausführlichen Beratungen ihre Empfehlungen vorgestellt. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derweil noch nicht vor.
Ich halte eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung für notwendig. Aufgrund des demografischen Wandels stehen immer weniger Beitragszahlern immer mehr Rentenempfänger gegenüber. Deshalb müssen wir das Rentensystem so weiterentwickeln, dass auch künftig ein verlässliches Rentenniveau und möglichst stabile Beitragssätze gewährleistet werden können. Nach den bisherigen Vorschlägen der Alterssicherungskommission würde sich die Regelaltersgrenze ab 2032 und nur für die Geburtsjahrgänge ab 1965 über einen Zeitraum von zehn Jahren um rund sechs Monate erhöhen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen durch Härtefallregelungen geschützt werden und auch die Leistungen pflegender Angehöriger angemessen berücksichtigt werden.
Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzusehen. Die telefonische Krankschreibung war eine sinnvolle Regelung für die besondere Situation während der Corona-Pandemie. Nachdem diese Ausnahmesituation seit Jahren überwunden ist, ist es aus meiner Sicht nachvollziehbar, wieder zu der bewährten Regelung mit einer persönlichen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zurückzukehren. Bis zu einer gesetzlichen Änderung gelten jedoch weiterhin die bestehenden Regelungen.
Für alle drei Themen gilt, dass zunächst das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag bevorsteht. Dort werden die jeweiligen Gesetzentwürfe sorgfältig beraten, geprüft und gegebenenfalls angepasst, bevor abschließend darüber abgestimmt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler, MdB

