
(...) leider haben Sie mit Ihrer Befürchtung recht. Eine Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 27, Absatz 3) sieht vor, dass der Ehegattennachzug versagt werden kann, wenn für den Lebensunterhalt des nachziehenden Partners öffentliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Es muss, so die Rechtsprechung dazu, sogar ausgeschlossen sein, dass es auch nur theoretisch die Möglichkeit gibt, dass ein Rechtsanspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht, wenn das Einkommen nicht ausreicht (also unabhängig davon, ob diese Leistungen dann in Anspruch genommen werden oder nicht!). (...)