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Tobias Matthias Peterka
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Frage von Manfred G. •

„Die AfD fokussiert sich auf die Förderung von Wohneigentum.“ Halten Sie es für förderlich, wenn eine Gruppe mit einfacher Mehrheit die HeizkostenVO gegen das Berechnungssystem VDI 2077 austauscht?

Als uns bekannt wurde, dass man in einer Wohnanlage - GdWE mit einfacher Mehrheit die Heizkostenverordnung gegen die VDI 2077 (Berechnungsmethode vom Verband deutscher Ingenieure) austauschen kann, haben wir die Bundestagsausschüsse sowie Ministerien informiert.

Der Mieter mit 30 m² muss jetzt 322 € oder 25 % mehr bezahlen. Die Reaktion der AfD ist ausgeblieben. Keine Frage nach der Zulässigkeit oder einer Prüfstelle von Berechnungsmethoden wurde gestellt. Scheinbar gibt es keine Prüfung der Berechnungssysteme.

Bei einer Wohnanlage mit 20, 30 und mehr Bewohnern sollte eine staatliche Verordnung nicht einfach ausgetauscht werden können. Erforderlich wäre auch, dass der betroffene Bewohner nachvollziehbar informiert wird, wenn er schon kein Einspruchsrecht besitzt. Das ist schon deshalb unverständlich, da der Gesetzgeber für die Korrektur falscher Wohnflächen die Einstimmigkeit verlangt.

Ist für Sie und die AfD das kein Widerspruch zur Förderung von Wohneigentum?

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