
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat ist es vom Gesetzgeber gewollt, dass auf Cannabis basierende Arzneimittel jenen Patienten zugutekommen sollen, die sich gemäß medizinisch-wissenschaftlicher Evidenz davon gesundheitliche Vorteile erhoffen können – beispielsweise durch Schmerzlinderung oder die Verringerung anderer Krankheitssymptome, wie z.B. von Krampfanfällen. (...)