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Tim Achtermeyer
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Frage von Elisabeth B. •

Sollten sich die Diäten von Abgeordneten an deren letzten Gehalt bemessen? (Nachfrage)

Lieber Herr Achtermeyer
meine Nachfrage bezieht sich auf diese Frage: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tim-achtermeyer/fragen-antworten/sollten-sich-die-diaeten-von-abgeordneten-an-deren-letzten-gehalt-bemessen
An Personalräte werden auch die gleichen Erwartungen geweckt unabhängig ihrer früheren Bezahlung. Offenbar gibt es dennoch einen finanziellen Anreiz, wie Sie schreiben. Wenn nun aber allein die Motivation der ausschlaggebende Faktor sein soll, wieso sollten dann nicht die vorherigen Gehälter bestimmend für die Höhe der "Diät" sein, um eben keine falschen Anreize zu wecken?
Und: Sie schreiben "an die Partei zurück fließen". Was fließt hier an die Partei zurück? Die Parteien haben mit den Diäten eigentlich nichts zu tun. Wenn Sie 1.200 EUR aus Ihrer eigenen Motivation an eine Organisation zahlen, wieso sollen diese Zahlungen dann maßgeblich mit für die Höhe der Diäten sein?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

ich bin sehr glücklich darüber, dass gewählte Abgeordnete in Deutschland für die gleiche Arbeit gleich bezahlt werden. Abgeordnete haben auch die Aufgabe, die Bevölkerung im Parlament zu repräsentieren. Daher fände ich es fatal, wenn Menschen mit geringem Einkommen oder aufgrund ihrer persönlichen Lebensumständen als Abgeordnete benachteiligt würden - so wie der von ihnen erwähnte BILD-Artikel es vorschlägt. Menschen mit einem geringen Einkommen sind bereits signifikant unterrepräsentiert in unseren Parlamenten. Meiner Meinung nach könnte eine gegenteilige Strategie von Vorteil sein: Benachteiligte und in Parlamenten unterrepräsentierte Personengruppen sollten zumindest im Wahlkampf finanziell unterstützt werden, um der fehlenden Repräsentation in Parlamenten entgegenzuwirken.

Sie hatten nach der Höhe der von mir gezahlten "Parteisteuern" gefragt. Ich gehe davon aus, dass sie damit die Mandatsträger*innenabgaben meinten. Diese Zahlungen von gewählten Abgeordneten an ihre jeweilige Partei sind prinzipiell freiwillig, werden aber von allen großen Parteien durch Parteisatzungen eingefordert. Wie hoch der Anteil der Abgeordnetengehälter ist, die als Mandatsabgaben an die Partei gezahlt werden, entscheidet demnach die Partei. Abgeordnete der Grünen zahlen unter den im Bundestag vertretenen Parteien die höchsten Mandatsabgaben. Diese Entscheidung haben keinen Einfluss auf die ursprünglich gezahlten Abgeordnetengehälter.
Bei weiteren Fragen bezüglich unserer Parteifinanzierung kann ich sie auf die Website unserer Bundespartei verweisen: https://www.gruene.de/service/gruene-finanzen-rechenschaftsberichte-und-rechtliches

Mit freundlichen Grüßen
Tim Achtermeyer

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