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Tim Achtermeyer
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Frage von Elisabeth B. •

Sollten sich die Diäten von Abgeordneten an deren letzten Gehalt bemessen?

Sehr geehrter Herr Achtermeyer

in der BILD (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/mehrheit-der-deutschen-sagt-bezahlt-politiker-so-wie-in-ihrem-frueheren-job-81990188.bild.html) war ein Vorschlag enthalten, der sich an die Bestimmungen für Betriebs- und Personalräten orientiert. Diese erhalten ein Gehalt, welches sich an ihrem letzten Gehalt orientiert. Warum ist dies kein Modell auch für den Bundestag, ggf. mit einem nach oben hin bestehenden Deckel? Die Unabhängigkeit der Abgeordneten orientiert sich schließlich nicht am Gehalt, sondern an der Haltung und dadurch würde vermieden, dass jemand nur wegen der Diäten in den Bundestag gewählt würde.

Zudem würden somit die Parteisteuern auch nicht mehr bestehen. Wie hoch sind die von Ihnen gezahlten Parteisteuern?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für ihre Frage. Ich teile ihre Auffassung, dass die Höhe der Diät nicht die entscheidende Motivation sein sollte, um ein Mandat anzustreben. Ich muss Ihnen aber leider widersprechen, dass es aus diesem Grund unterschiedliche Höhen der Diäten geben sollte. Das Gehalt (oder in diesem Fall die Diäten) sollte sich meiner Meinung nach, nach der Arbeitsleistung bzw. der Arbeitserwartung richten. Diese ist bei allen Abgeordneten gleich, denn sie sind alle verpflichtet den gleichen verfassungsmäßigen Auftrag zu erfüllen. 

Ich verstehe noch nicht ganz, wie mit Ihrem Vorschlag die Abgaben an die Partei hinfällig wären. Bei diesen handelt es sich um Abgaben, auf die die Abgeordneten sich freiwillig verpflichten und an die Partei zurück fließen. Steuern sind dagegen nicht freiwillig und fließen an den Staat. Ich zahle pro Monat rund 1.200 Euro Mandatsabgaben an meine Partei. 

Mit besten Grüßen,
Tim Achtermeyer

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