Werden die Grünen gegen die Zweckentfremdung des 500-Mrd.-SVIK klagen, da Mittel zur Haushaltskonsolidierung statt für zusätzliche Klimaprojekte genutzt werden (Verstoß gegen Urteil von Nov. 2023)?
Laut aktuellen Berichten (u. a. Ifo-Institut) werden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zweckentfremdet, um Löcher im Kernhaushalt zu stopfen, statt zusätzliche Investitionen zu tätigen.
Dies widerspricht dem im Grundgesetz verankerten „Zusätzlichkeitsgebot“ und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22). Die Grünen haben der Grundgesetzänderung 2025 nur unter der Bedingung echter Transformationsmilliarden zugestimmt.
Meine Fragen:
Wie bewerten Sie die aktuelle Umwidmung der SVIK-Gelder für allgemeine Staatsausgaben?
Planen Sie eine Organklage in Karlsruhe, um diese Zweckentfremdung zu stoppen und die Mittel exklusiv für Schiene und Klima zu sichern?
Wenn die Gelder lediglich zum „Verschieben“ von Haushaltsposten genutzt werden, wird die Schuldenbremse verfassungswidrig umgangen. Wie reagiert Ihre Fraktion darauf?
Vielen Dank für Ihre Antwort.


