Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Steffen, haben Sie persönlich - oder der BT-Gesundheitsausschuss - vor, gegen (faktische aber) verbotene (!) TV Werbung für Impfstoffe des Pharmakonzerns PFIZER vorzugehen ?

Die rechtliche Ausgangs- und Faktenlage:

https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html

(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werde

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181456.gesundheit-wenn-pharmahersteller-patienten-informieren.html

Sehr geehrter Herr MdB Steffen,

Pharma-Konzene, wie Pfizer (verlinktes Beispiel s. unten), bewerben unter ihrem offiziellen Logo ("Pfizer") im deutschen TV (m.E. mehr als offensichtlich) ihre eigenen Impfstoffe als Monopolisten od. Oligarchen. - Die sog. "Impfaufklärung" im TV (mit schockierenden Bildern & Botschaften) erfolgt hier NICHT (!) durch eine dt. Gesundheitsbehörde - sondern rein KOMMERZIELL (!) über den Impfstoffhersteller ... und das ist m.E. gesetzlich verboten.

Was werden Sie DESHALB ggf. gegen das aktuelle / nachstehende FMSE-Impf-Video des Pfizer-Konzerns unternehmen ? :

Pfizer: https://www.youtube.com/watch?v=FESHyhmv4Ag

MfG

Michael P.

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Thematik der Fernsehwerbung für Impfstoffe des Unternehmens Pfizer. Gerne nehme ich dazu Stellung und erläutere die geltende Rechtslage sowie meine persönliche Einschätzung.

Grundsätzlich unterliegt die Werbung für Arzneimittel in Deutschland sehr strengen gesetzlichen Vorgaben. Das gilt insbesondere für verschreibungspflichtige Impfstoffe. Gemäß § 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist eine Werbung gegenüber Laien für verschreibungspflichtige Arzneimittel verboten. Diese Regelung dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten und soll sicherstellen, dass medizinische Entscheidungen nicht durch kommerzielle Interessen, sondern durch sachgerechte ärztliche Beratung getroffen werden.

Ob eine konkrete Werbemaßnahme – wie etwa das von Ihnen genannte Video – gegen diese Vorschriften verstößt, hängt stark vom Inhalt, der Gestaltung und der Zielgruppe der Werbung ab. Zuständig für die rechtliche Bewertung und Durchsetzung des HWG sind in erster Linie die Überwachungsbehörden der Länder sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß können entsprechende Prüfungen eingeleitet und ggf. Sanktionen verhängt werden.

Ich persönlich halte die geltenden Werbebeschränkungen für richtig und notwendig. Gesundheit darf kein Geschäftsfeld sein, in dem wirtschaftliche Interessen die öffentliche Aufklärung dominieren. Stattdessen setze ich mich für staatlich getragene, wissenschaftlich fundierte Informationskampagnen ein, zum Beispiel durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Diese Kampagnen dienen dem Gemeinwohl, etwa beim Schutz vor Infektionskrankheiten wie FSME, Grippe oder HPV.

Darüber hinaus steht mit dem Deutschen Werberat ein Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft zur Verfügung, das Werbeinhalte auf Hinweise aus der Bevölkerung prüft. Sollten Sie den Eindruck haben, dass hier gegen geltendes Recht oder ethische Standards verstoßen wurde, können Sie sich auch direkt an den Werberat wenden (www.werberat.de).

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre aufmerksame Beobachtung und die kritische Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen, MdB

 

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