Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
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Frage von Jana H. •

Alternativer Hebel fürs AfD-Verbotsverfahren: Schutz der weltanschaulichen Neutralität (Art. 4/140 GG) -Prüft Ihre Initiativgruppe diesen Aspekt der Säkularisierung bereits für die Begründung des Verbotsantrags

Sehr geehrter Herr Steffen,bezüglich der Anträge zu einem AfD-Verbot (Art. 21 Abs. 2 GG) möchte ich einen rein formalen Hebel vorschlagen, der das fehlerhafte Willkür-Narrativ in der Bevölkerung aushebelt.Die AfD verankert in ihrem Programm dogmatische, traditionell-religiöse Werte nicht als private Glaubenssache, sondern als rechtliches Staatsziel. Wenn eine Partei die Staatsgewalt anstrebt, um die Republik den Dogmen einer Weltanschauung zu unterwerfen, kollidiert dies mit der freiheitlichen Grundordnung:Der Staat ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet (Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 140 GG).Die Partei nutzt die Weltanschauungsfreiheit, um eine Ideologie einzuschleusen, die im Erfolgsfall die Freiheitsrechte säkularer Bürger vernichtet (Missbrauch nach Art. 18 GG).Prüft Ihre Initiativgruppe diesen Aspekt der Säkularisierung bereits für die Begründung des Verbotsantrags?Mit freundlichen Grüßen Eine Bürgerin

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