Welche konkreten Maßnahmen wird der Deutsche Bundestag ergreifen, um die Wartezeiten bei Einbürgerungen spürbar zu verkürzen?
Sehr geehrter Herr Frei,
Gemäß § 10 VwVfG sind Verwaltungsverfahren zügig durchzuführen, § 75 VwGO erlaubt bereits nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage. Gerichte (u.a. VG Weimar, OVG NRW) stellen klar, dass Personalmangel keine Rechtfertigung ist. Wartezeiten von bis zu drei Jahren sind für die Einbürgerung unzumutbar. Da das Staatsangehörigkeitsrecht Bundesrecht ist und Länder keine eigenen verbindlichen Regeln schaffen können, reicht es nicht aus, die Verantwortung auf Länder oder Kommunen zu verlagern.
Da es sich hierbei um Bundesrecht handelt und das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz Anwendung findet, kann der Deutsche Bundestag verbindliche Fristen von drei bis sechs Monaten gesetzlich festlegen und die Kommunen zur personellen Aufstockung verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen

