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Thorsten Frei
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Frage von René F. •

Welche konkrete Initiative unterstützen Sie, um dokumentierte Benachteiligungen engagierter Väter im Sorge/Umgang/Unterhalt zu beheben – und welcher Bundestagsausschuss ist dafür federführend?

Sehr geehrter Herr Frei,

ich bin Vater von zwei Kindern (7/10), betreue ca. 45%; die Kinder wünschen 50:50. In der Praxis reicht eine Abweichung von 50/50 oft, damit ein Elternteil als „hauptbetreuend“ gilt und der andere trotz hoher Betreuungsleistung fast vollen Unterhalt zahlt.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (AZ 2025_F_11334) teilte mir schriftlich mit: Das AGG greift im Familienrecht wegen §19 Abs.4 nicht und die ADS kann Entscheidungen von Jugendämtern/Familiengerichten nicht überprüfen. Zugleich verweist die ADS darauf, dass Benachteiligungen von Vätern bekannt sind und in ihren Berichten an den Bundestag auftauchen.

Meine Bitte: Stoßen Sie eine parlamentarische Befassung (Prüfauftrag/Anhörung) an, wie diese Schutzlücke und die Unterhaltslogik bei nahezu paritätischer Betreuung reformiert werden können. Welcher Ausschuss ist zuständig und wie bringe ich das am wirksamsten ein (Petition, Kleine Anfrage, Ansprechpartner)?

Mit freundlichen Grüßen

René F.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr F.,

im Deutschen Bundestag ist primär der Rechtsausschuss für familienrechtliche Gesetzesvorhaben zuständig, da er die grundlegenden Rechtsrahmen setzt. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst sich hingegen mit den gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen, der Stärkung von Familien und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zugleich gibt es aber auch das Petitionsrecht: Dieses gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, Politik zu beeinflussen und das gesellschaftliche Miteinander zu gestalten. Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen. Auf dem gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder gibt es eine Übersicht aller Petitionsausschüsse samt der jeweiligen Kontaktdaten: https://petitionsportal.de

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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