Sofern Sie aber in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale und können diese dann bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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