
Der deutsche Staat verpflichtet seine Bürger jedoch in keiner Weise dazu, bekannt gewordene Missbrauchsfälle an die Behörden zu melden und damit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auszulösen. Daraus abgeleitet hat sich die Kirche in Deutschland dagegen entschieden, die Staatsanwaltschaften über intern bekanntgewordene Fälle in Kenntnis zu setzen.