
entscheidend ist, ob Sie unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland sind. Das geht nicht abschließend aus Ihren Ausführungen hervor.
Foto: Tobias Koch
entscheidend ist, ob Sie unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland sind. Das geht nicht abschließend aus Ihren Ausführungen hervor.
Für Rentner ist damit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € im Dezember analog zur Energiepauschale vorgesehen. Auch für Sie dürfte dieser Fall greifen. Wie die genauen Modalitäten jedoch aussehen, bleibt abzuwarten,
Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.
ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.
Klar ist aber auch, dass Entlastungsmaßnahmen für „Hausfrauen“ nicht explizit sinnvoll sind. Wenn diese allein stehend sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so dürften sie ohnehin von Transferleistungen abhängig sein.
Ihr Minijob in Deutschland reicht aus, damit Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie diesen am 1. September 2022 aktiv ausgeübt haben.