
Sofern Sie im Ausland arbeiten und in Deutschland gleichzeitig nicht einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie keinerlei Möglichkeit, in den Genuss der Energiepauschale zu kommen
Foto: Tobias Koch
Sofern Sie im Ausland arbeiten und in Deutschland gleichzeitig nicht einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie keinerlei Möglichkeit, in den Genuss der Energiepauschale zu kommen
Damit die gesetzliche Rente als erste Säule der Altersvorsorge trägt, haben wir in den vergangenen Jahren verschiedene Reformen vollzogen bspw. bei der Mütterrente oder mit Einführung der Lebensleistungsrente.
dank der hartnäckigen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Köln sind in der Tat neue Entwicklungen zu Tage getreten, die das Agieren des Bundeskanzlers im Cum-Ex-Skandal bzw. dem Fall der Warburg Bank in einem neuen Licht erscheinen lassen. Statt endlich Aufklärung gibt es immer neue Fragezeichen.
sofern Sie in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale.
nach den sog. FAQ des BMF erhalten Vorruheständler die Energiepauschale nicht, da sie kein aktives Arbeitseinkommen erzielt haben.
Auch ich sehe das Problem der Zusatzbelastungen für die Verbraucher, weshalb wir sehr genau darauf achten werden, wie die Bundesregierung an anderer Stelle wie angekündigt für Kompensation sorgen will.