Bundestagsabgeordnete sind auf Zeit gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger. Ihr Auftrag ist es, Gesetze zu beraten und zu beschließen, die Regierung zu kontrollieren und die Anliegen ihres Wahlkreises im Parlament zu vertreten.
Dass Jens Spahn als ehemaliger Finanzstaatssekretär über die notwendige Integrität und die entsprechende Expertise für die Mitarbeit im entsprechenden Ausschuss verfügt, steht für mich außer Frage.
Die geplante Rentenreform soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren grundsätzlich beenden, zugleich aber einen abschlagsfreien Zugang für Menschen vorsehen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen besonderer Belastungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Härtefall- und Übergangsregelungen geschaffen werden und der Vertrauensschutz für Menschen nahe am Ruhestand gewahrt bleibt.
Zugleich ist klar: Prävention allein löst die akuten Finanzierungsprobleme der GKV nicht kurzfristig.
Ich halte derzeit das erste Risiko für größer. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind außerordentlich hoch. Die Gefahr eines eines juristischen Scheiterns halte ich für ausgesprochen evident.
Konkrete Zahlen lassen sich aber erst nennen, wenn ein beschlossenes Gesetz mit den endgültigen Tarifwerten vorliegt und anhand der persönlichen Steuerdaten berechnet werden kann.

