Richter sollen ihr Amt - egal, ob sie Mitglied einer politischen Partei sind oder nicht - unabhängig ausüben. Bei der Einstellung, egal auf welcher Ebene, spielt die Parteizugehörigkeit folglich keine Rolle, mehr noch ist sie Privatsache.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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