(...) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen verfassungsrechtlichen Auftrag und soll einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung leisten. Ich bin davon überzeugt, dass er zur Meinungsvielfalt in unserem demokratischen Gemeinwesen beiträgt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im März 2016 die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für private Haushalte bestätigt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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