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Thomas Oppermann
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Frage von Christine T. •

Frage an Thomas Oppermann von Christine T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter H. Oppermann,
stimmt es, dass am 29.4. der IMUNITÄTS-AUSWEIS und die IMPFPFLICHT GEGEN CORVID-19 beschlossen wurde?
Und am 15.5. vom Bundesrat beschlossen werden soll ?
Wenn ja, finden Sie das verhältnismäßig, da die Virus-Erkrankung bei 95 % der Bevölkerung OHNE Schäden abläuft ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau T.,

nein, diese Informationen sind nicht korrekt. Es handelt sich hier um eine Kampagne von Impfgegnern und der AfD.

Dem Deutschen Bundestag wurde ein Gesetzentwurf für ein Zweites Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 war in keiner Fassung dieses Gesetzentwurfes vorgesehen. Ich gehe aber davon aus, dass sich die große Mehrheit der Bevölkerung freiwillig impfen lassen wird, sobald ein sicherer Impfstoff gefunden ist.

Die Immunitätsdokumentation stand in diesem Gesetzentwurf. Sie war ein Vorschlag des Gesundheitsministers Jens Spahn, den er auf Druck der SPD zurückgenommen hat. Es ist zwar für Medizinerinnen und Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Bei SARS-CoV-2 gibt es aber noch zu viele offene Fragen und keinen gesicherten Nachweis der Immunität. Auch nach einem positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann