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Thomas Hering
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Frage von Martin H. •

Frage an Thomas Hering von Martin H. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Hering,

ich wohne im Studentenwerk in Marburg. Dort teile ich mir Küche und Bad mit ca. 14 anderen Studierenden. Da man hier wohl doch einer höhere Coronainfektionsgefahr ausgesetzt ist, hat das Studentenwerk Marburg eine Maskenpflicht erlassen. Jedoch halten sich die meisten meiner Flurbewohner nicht daran. Scheint wohl Vielen egal zu sein, ob sie mich dadurch anstecken oder sonst wen. Das Studentenwerk weigert sich auch die Maskenpflicht durchzusetzen. Wie kann es sein, dass das Land nicht mal in seinen eigenen Immobilien die Hausordnung durchsetzen möchte?
Ich weiß ja auch, dass Coronaregeln eh nur kontrolliert werden, wenn man kaum Widerstand erwartet und man sich dabei bestmöglich öffentlich inszenieren kann (deswegen wird ja gerne die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen kontrolliert), aber dass man in den landeseigenen Wohnheimen nicht mal kontrolliert, finde ich schon erstaunlich. Schließlich ist das ja geradezu prädestiniert für Superspreadingereignisse, wenn viele Menschen, die auch eher viele soziale Kontakte haben, ohnehin im Haus, wo man auf engstem Raum zusammenwohnt, nicht mal die Hygienebestimmungen einhalten. Ich freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüße
Martin Hofmann

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Sehr geehrter Herr Hofmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass Ihre Bedenken und Sorgen bezüglich einer Ansteckung mit dem Coronavirus durchaus nachvollziehbar sind.

Um Ihre Fragen zu beantworten. Rechtlich gesehen bilden Sie und Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einen Hausstand. Wer sich Küche und Bad teilt, lebt in einem gemeinsamen Hausstand – das ist im Wohnheim häufig ein Flur. (Weitere Details zur konkreten Situation bei Ihnen vor Ort und rechtliche Folgefragen dieser Wohnsituation, wie etwa Besuchsregelungen einmal außen vorgelassen.) Die Pandemielage und die rechtliche Definition als „ein Hausstand“ schließen jedoch nicht aus, dass mittels Hausordnung für die fraglichen Räumlichkeiten ggf. weitergehende Regelungen getroffen werden.

Nun scheint das Studentenwerk Marburg mit seiner Regelung, die Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen einzuführen, über die durch Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen hinauszugehen. Deren Bestand und Durchsetzbarkeit dürfte sich politischen oder ordnungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten weitgehend entziehen, zumal der geschilderte Fall, wie soeben dargelegt, keinen Verstoß gegen Rechtsvorschriften darstellt. Zur Prüfung weiterer Schritte und Konsequenzen muss ich daher auf das Studentenwerk selbst hinweisen, welches offensichtlich das Hausrecht innehat und die Anweisung zum Tragen von Schutzmaßnahmen erlassen hat.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hering

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