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Thomas Hering
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Frage von Thomas W. •

Beamtenbesoldung: Für welche Jahre sind Nachzahlungen geplant? Warum gibt es keine Härtefallregelungen bei fehlendem Partnereinkommen?

Sehr geehrter Herr Hering,
mit Drucksache 21/4422 wurde ein Entwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung in Hessen veröffentlicht und im Rahmen der 67. Plenarsitzung beraten.Hierzu die folgenden Fragen:
1. Welche Datengrundlagen wurden zur Berechnung des Medianäquivalenzeinkommens herangezogen?2. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 wird laut Entwurf (Seite 19) von einer 4%igen Steigerung des Medianäquivalenzeinkommens ausgegangen. Was ist die Rechengrundlage für diese Annahme?3. Es erfolgt eine Abkehr vom Alleinverdienermodell. Warum wird keine Rücksicht auf Konstellationen genommen, in denen der Ehegatte nicht arbeiten kann, sei es durch eigene Erkrankung, Pflege von nahen Angehörigen, Studium, Erziehung der Kinder etc.?4. Für den Herbst wurden Nachzahlungen für die Altjahre angekündigt. Welche Jahre betrifft dies? Die Jahre bis 2020 liegen dem BVerfG vor, hier macht es ja keinen Sinn, vor einem Urteil Nachzahlungen zu leisten, oder irre ich mich?Vorab vielen Dank!

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