Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Thomas S. •

Frage an Thomas Heilmann von Thomas S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Guten Tag Herr Heilmann,

Ein Antrag der LINKEN fordert in Zusammenhang mit den neuen Transparenzregelungen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags zu ändern. Dies soll die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten deutlich transparenter gestalten.

https://www.abgeordnetenwatch.de/abstimmungen/transparenzregelungen-fuer-abgeordnete

Sie haben am 28.03.2021 gegen diesen Antrag gestimmt.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-heilmann/abstimmungen

Frage 1:

Wie begründen Sie Ihr Abstimmungsverhalten?

Die Abgeordneten der CDU und CSU Nüsslein und Löbel haben sich an der Vermittlung beim Verkauf von Mund-Nasen-Schutz bereichert. Die Frankfurter Rundschau sieht diese Maskenaffäre als beispielhaft für das Politik-Verständnis von CDU und CSU.

https://www.fr.de/meinung/kommentare/cdu-masken-affaere-nuesslein-loebel-union-kommentar-ideologie-korruption-90232540.html

Bundestagsabgeordnete mit einem Jahresgehalt von rund 121 000 € kassieren zusätzlich Provisionen in sechsstelliger Höhe (im Fall von MdB Nüsslein 600 000 €), während Pflegekräfte (die in der aktuellen Pandemie an der Front arbeiten) oft nur 1/4 des Gehaltes beziehen, das ein MdB bekommt.

Frage 2:

Finden Sie diese Einkommensunterschiede gerecht?

Frage 3:

a) Sehen Sie die Möglichkeit als legitim, dass aktuell MdBs Nebenverdienste erwerben können, die das Mehrfache der Verdienste von solide arbeitenden Normalbürgern ausmachen?

Frage b)

Wenn ja, wie würden Sie eine solch bejahende Sichtweise begründen?

Die Transparenzorganisation Abgeordnetenwatch hat einen offenen Brief initiiert, der sich an das Parlament wendet, dass dieses endlich für wirksame Transparenzregeln sorgt.

https://www.abgeordnetenwatch.de/offener-brief

Frage 4:

Was halten Sie von dem Inhalt dieses offenen Briefes?

Frage 5:

Werden Sie politisch auf diesen Brief reagieren,
wenn ja wie?

Viele Grüße Thomas Schüller

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Fragen, in denen Sie sich unter anderem mit Nebeneinkünften von Abgeordneten beschäftigen. Zunächst beziehen Sie sich auf mein Abstimmungsverhalten zum eingebrachten Entwurf der Fraktion DIE LINKE über ein Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Gerne begründe ich mein Abstimmungsverhalten. Die Forderungen der Partei DIE LINKE stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über mehr Transparenz im Bereich der Nebentätigkeiten. Zur Schaffung von Transparenz hatte die Union gemeinsam mit der SPD bereits einen 10-Punkte-Plan erstellt. In einigen Punkten hat sich der Gesetzentwurf mit unserem 10-Punkte-Plan überschnitten (z.B. Anzeige von Aktienoptionen, gesetzliches Verbot von entgeltlichen Lobbytätigkeiten, Verbot von Abgeordnetenspenden). Im Übrigen bleibt der Antrag weit hinter unseren Forderungen zurück. Der Entwurf sieht beispielsweise keine Verschärfung des Strafrahmens bei Abgeordnetenbestechung auf eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und keine Gewinnabschöpfung bei verbotenen Nebentätigkeiten vor. Auch sagt der Gesetzentwurf nichts dazu, dass künftig auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen, wie Dividenden, angegeben werden sollen. Mithin decken sich viele Punkte mit unseren Vorschlägen. Insgesamt bleiben die Vorschläge jedoch hinter unseren zurück. Aus diesem Grund habe ich den Entwurf - so wie die meisten anderen Abgeordneten des Bundestages auch - abgelehnt.
Pflegekräfte sind systemrelevant und leisten einen für unsere Gesellschaft unverzichtbaren Beitrag. Aus diesem Grund ist es erfreulich, dass der Entwurf der Pflegereform nun im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Pflegereform stellt einen Meilenstein für Pflegekräfte dar, indem flächendeckend gute Löhne geschaffen werden. Vorgesehen ist die Bezahlung nach Tarif. Davon unabhängig ist die Abgeordnetenentschädigung. Eine vom Bundestag eingesetzte unabhängige Kommission hat empfohlen, dass sich die Diäten an den Bezügen von Bundesrichtern orientieren sollten. Dieselbe Richtgröße findet sich seit vielen Jahren auch im Abgeordnetengesetz. Allerdings blieb die Politik bislang trotzdem dahinter zurück. Nun wurden die Diäten an diese Richtgröße angeglichen.
Weiterhin beschäftigen Sie sich mit der Legitimation von Nebeneinkünften. Wirft man einen Blick auf die Berufsstrukturen des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Es handelt sich also um Abgeordnete, die vor ihrer Wahl in den Bundestag selbständig tätig waren. Von diesen Abgeordneten sollte nicht verlangt werden, sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit völlig aus dem Unternehmen zurückzuziehen. Die Wahl in den Bundestag ist zeitlich begrenzt. Eine laufende selbständige Existenz für diesen Zeitraum aufzugeben, wäre für Abgeordnete mit Blick auf ihre Zukunft mit erheblichen Einbußen verbunden. Eine sichere alternative berufliche Existenz stärkt aus meiner Sicht zudem die Unabhängigkeit, auch gegenüber der eigenen Fraktion und Partei.
Der offene Brief spricht aus, was unter anderem auch unser Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus offen thematisiert hat. Ein Gefühl der Anständigkeit hat es bei den betroffenen Kollegen nicht gegeben. Zudem wurde innerhalb der Union eine lückenlose Aufklärung gefordert und die folgerichtigen Rücktritte befürwortet. Die Union hat auf die Vorfälle mit der bereits angesprochenen Transparenzoffensive in Form des 10-Punkte-Plans reagiert und unsere internen Verhaltensregeln verschärft. Zudem wurden das Abgeordnetengesetz entsprechend geändert. Bleiben Sie weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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