Frau Brosius-Gersdorf ist eine außerordentlich qualifizierte Juristin und wurde als gemeinsame Kandidatin vorgeschlagen. Sie hat im Richterwahlausschuss die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten – ein klares Zeichen für ihre fachliche und persönliche Eignung. Daran besteht für mich kein Zweifel. Bei einer Wahl hätte und würde ich sie ohne Zweifel wählen.
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