Sehr geehrte Frau Schulze, warum bricht die SPD das Versprechen einer Transparenzreform und plant stattdessen hohe Gebühren und Hürden im IFG? Stoppen Sie diesen massiven Angriff auf Bürgerrechte?
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit 20 Jahren ein Grundpfeiler der demokratischen Bürgerkontrolle. Die Pläne, Auskunftsrechte an den Nachweis eines „berechtigten Interesses“ zu knüpfen und extreme Gebühren einzuführen, widersprechen den Zusagen im Koalitionsvertrag von SPD und Union fundamental. Statt der versprochenen Stärkung staatlicher Transparenz droht der größte Rückschritt für die Informationsfreiheit in der Geschichte der Bundesrepublik.
Für normale Bürger, NGOs und die Presse würde das IFG damit de facto nutzlos. Als Regierungspartei trägt die SPD eine besondere Verantwortung, zugesicherte Transparenzrechte nicht zugunsten von Behörden-Geheimhaltung zu opfern. Die Zivilgesellschaft (u. a. FragDenStaat) schlägt bereits lautstark Alarm gegen diesen drohenden Rückbau von Bürgerrechten.
Sehr geehrter Herr M.,
das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes aus.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

