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Sven Heinemann
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Frage von Peter K. •

Frage an Sven Heinemann von Peter K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heinemann,

ist das normal das in der Arbeitsagentur Berlin-Mitte (für Friedrichshain zuständig) Anträge auf Arbeitslosengeld drei Wochen liegen bleiben mit der Begründung das Urlaubszeit sei (geschehen am 26.07.2012) und der Sachbearbeiter nicht einmal sieht, ob dieser überhaupt in Bearbeitung ist?

Was sieht denn die Gesetzeslage vor, wenn ich kein Erspartes mehr habe und dringend Geld benötige?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Klaus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klaus,

entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Ihre Mail wurde leider falsch zugestellt.

Die statistische Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld ist mir nicht bekannt. Sicherlich kann es bei der Arbeitsagentur wie bei anderen Behörden auch aufgrund von Personalengpässen in der Ferienzeit zu Verzögerungen kommen. Die Arbeitsagentur hat laut dem Gesetz sechs Monate Zeit um über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld zu entscheiden. Sollte binnen dieser Frist ohne Grund keine Entscheidung erfolgen, können Sie eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.

In Fällen, in denen eine angemessene Bearbeitungsfrist erfolglos verstrichen ist und Sie keine Ersparnisse mehr haben um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Der einfachste Weg ist wohl, bei der Arbeitsagentur ihre Notlage durch Vorlage von Kontoauszügen nachzuweisen und einen Vorschuss auf die Leistungen nach § 42 SGB I zu verlangen. In vielen Fällen wird dieser unproblematisch gewährt. Denkbar ist auch, beispielsweise wenn der Vorschuss verweigert wird, einen sog. Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes (Eilantrag) beim Sozialgericht zustellen, der auf die Bewilligung vorläufiger Leistungen gerichtet ist.

Schlussendlich können Sie auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter stellen. Dies sollten Sie sicherheitshalber auf jeden Fall tun, wenn Sie glauben, dass das Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur nicht ausreichen könnte um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Heinemann

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