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Sven Heinemann
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Frage von Detlef Z. •

Frage an Sven Heinemann von Detlef Z. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Sven Heinemann,

am 18. Oktober 2013 jährte sich zum 52. Mal der Jahrestag der Inkraftsetzung der Europäischen Sozialcharta. Aus diesem Anlass habe ich meine Bedenken, dass das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) nicht in den entscheidenden Absätzen gegen die Europäische Sozialcharta verstößt und in diesem Sinne eine Petition an das Europäische Parlament eingereicht.

Meine konkrete Frage dazu: Wie stehen Sie perönlich bzw. die SPD dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zöllner,

die SPD hat sich in ihrer 150-jährigen Geschichte immer für soziale Rechte und gute Arbeitsbedingungen eingesetzt. Und sie tut es heute noch. Mit Blick auf die von Ihnen erwähnte europäische Sozialcharta steht gerade die SPD für viele Ziele dieser Charta: Etwa für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten, für faire Löhne, für soziale Sicherheit, für Chancengleichheit und Gleichbehandlung und gegen soziale Ausgrenzung sowie für eine gute Wohnungspolitik.

Es gilt für die SPD weiterhin: Arbeitsmarktpolitik muss dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit im Ansatz verhindert wird. Ein hohes Niveau der Mittel für aktive Arbeitsförderung ist unerlässlich, um verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit aufzubrechen. Arbeit zu fördern, statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, bleibt ein zentrales Ziel. Deshalb hat sich die SPD in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 zu zentralen Punkten der europäischen Sozialcharta bekannt und entsprechende Verbesserungen vorgeschlagen.

Die von Ihnen angeführten Reformen im Rahmen der Agenda 2010 waren weitgehend richtig. Die Agenda hat Deutschland in vielfältiger Weise nach vorne gebracht, etwa mit dem Ganztagsschulprogramm und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Es waren aber auch Maßnahmen Bestandteil der Agenda, die bis heute umstritten und falsch sind. Ich bin der Meinung, dass einige Regelungen des SGB II reformiert werden müssen:

Beispielsweise darf die Sanktionierung nicht so weit gehen, dass die komplette Unterstützung gestrichen werden kann. Der Betreuungsschlüssel in den JobCentern sollte überprüft werden, wir brauchen eine echte und intensive Betreuung.

Durch eine Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld I sollten Ältere diese Unterstützung künftig länger beziehen können. Dadurch kann ein zu rascher Absturz ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vermieden werden. Beim Übergang vom ALG I zum ALG II sollte es für Menschen, die vorher gearbeitet haben je nach Dauer ihrer Beschäftigung mehr Geld geben. Und auch bei der Vermögensanrechnung bei Hartz-IV-Empfängern sind Reformen nötig, um soziale Härten im Alter zu verhindern.

Unbedingt muss die Ausweitung von Leih- und Zeitarbeit rückgängig gemacht werden. Und es muss endlich ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro zur Bekämpfung des Niedriglohnsektors eingeführt werden. Für die landeseigenen Betriebe Berlins haben wir dies schon durchgesetzt.

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Über das Ergebnis Ihrer Petition an das Europäische Parlament bin ich interessiert. Schreiben Sie mir an: sven.heinemann@spd.parlament-berlin.de

Mit freundlichen Grüßen

Sven Heinemann

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