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Stephan Weil
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Frage von Klaus R. •

Frage an Stephan Weil von Klaus R. bezüglich Humanitäre Hilfe

Sehr geehrter Herr Weil,

der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. fordert auf seiner Homepage, dass "Land und Kommunen müssen Schutzmaßnahmen auch für Geflüchtete und Obdachlose ergreifen" und weist unter anderem auf Folgendes hin " Pro Zimmer darf nur eine Person untergebracht werden. Familienangehörige dürfen höchstens zu zweit in einem Zimmer untergebracht werden. Entsprechende Vorschriften hat die Landesregierung für Saisonarbeitskräfte, Erntehelferinnen und Erntehelfer erlassen."

https://www.nds-fluerat.org/42658/aktuelles/land-und-kommunen-muessen-schutzmassnahmen-auch-fuer-gefluechtete-und-obdachlose-ergreifen/

Viele Bauern suchen zur Zeit händeringend nach Saisonkräften, Erntehelfern und Erntehelferinnen.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Wegen-Coronavirus-Landwirte-suchen-Erntehelfer,erntehelfer174.html

Wäre es in Ihren Augen nicht sinnvoll den Flüchtlingsrat und die Bauern zusammen zu bringen, damit die Einen besser geschützt sind, weil sie ein Einzelzimmer und ein Auskommen haben und die Anderen die Ernte eingefahren bekommen? Ein weiterer Gewinn wäre es doch für die Aufnahmegesellschaft, wenn der Teil der Flüchtlinge, der jung, gesund und arbeitsfähig ist, seinen Lebensunterhalt selber verdienen könnte. In Zeiten, wo jeder Euro im Kampf gegen Corona benötigt wird, wären selbst kleine Erfolge hilfreich.

Falls Sie meinen Vorschlag aufgreifen, lassen Sie den Rest der steuer- und/ oder sozialabgabepflichtigen und mich doch wissen, mit welchem Erfolg oder Nichterfolg dieser Vorschlag umgesetzt wurde.

Viele Grüße

Klaus Robenek

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Lieber Herr Robenek, vielen Dank für Ihre Nachricht.

Laut der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22.06.2020 dürfen Erntehelfer auch in der Zeit von Corona für landwirtschaftliche Betriebe arbeiten.

Sie finden die aktuelle Verordnung unter folgendem Link:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#:~:text=8.%20Mai%202020%3A%20Die%20erste,2020%20ver%C3%B6ffentlicht%20im%20Nds.%20GVBl.&text=Sie%20l%C3%B6ste%20die%20Nieders%C3%A4chsische%20Verordnung,vom%2017.%20April%202020%20ab.

Liebe Grüße, Team Weil.

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