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Stephan Stracke
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Frage von Heike B. •

Gerechter Mindestlohn für Menschen in Werkstätten wie Lebenshilfe?

Sehr geehrter Herr Stracke,

Menschen mit Einschränkungen, die in einer WfbM arbeiten beziehen immer noch keinen Mindestlohn, sondern nur einen monatlichen Grundbetrag von 126 Euro, evtl. einen Steigerungsbetrag, je nach Leistung, aber auch viel zu niedrig. Wird konkret und absehbar eine Veränderung der traurigen Situation beabsichtigt? Die Menschen dort würden das mit Sicherheit wertschätzen und sich dadurch der Gemeinschaft und dem sozialen Leben hier zugehörig fühlen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
HB

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.07.2023 bezüglich des Mindestlohns für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten.

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe am inklusiven Arbeitsmarkt. Dazu gehören selbstverständlich auch die vielen Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). WfbM leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Betreuung und Inklusion von Menschen mit Behinderung und sind deshalb für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein elementarer Baustein in unserer Behindertenpolitik. 

WfbM befinden sich in einem stetigen Wandel: Dazu gehört auch das Entgeltsystem in den Werkstätten. Problem dabei ist, dass die Werkstätten in einem Spannungsverhältnis stehen: Sie sollen einerseits auf die Werkstattbeschäftigten zugeschnittene Teilhabeangebote zur Verfügung stellen und die Werkstattbeschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. Andererseits sollen sie wirtschaftlich verwertbare Arbeitsergebnisse erzielen und mit dem Erlös aus ihren Produkten Rehabilitationsleistungen finanzieren und Arbeitsentgelte auszahlen können.

Es ist richtig, dass es für Beschäftigte in WfbM wegen ihres Status als ‚arbeitnehmerähnliche Personen‘ z.B. keinen gesetzlichen Mindestlohn oder Kurzarbeitergeld gibt. Andererseits sind Werkstattbeschäftigte nicht kündbar und erwerben bereits nach zwanzig Jahren Werkstattzugehörigkeit einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese wird automatisch auf eine Altersrente umgestellt, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Trotz aller Maßnahmen, die wir in den vergangenen Jahren z.B. mit dem Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung ergriffen haben, um Brücken in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen, bleibt festzuhalten, dass es auch Werkstattbeschäftigte gibt, die den Schritt in den „normalen Arbeitsmarkt“ aus dem geschützten Werkstattumfeld heraus bewusst nicht gehen wollen. Gleichzeitig gibt es Beschäftigte, die aufgrund der persönlichen Voraussetzungen den Weg in nicht schaffen können.

WfbM-Beschäftigte erhalten ihre Einkünfte aus verschiedenen Töpfen. Hier sind insbesondere der Grundbetrag mit Steigerungsbeträgen und das einkommensunabhängige Arbeitsförderungsgeld zu nennen, aber auch Erwerbsminderungsrente, im Einzelfall Leistungen der Grundsicherung und verschiedene Zuschüsse. Auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Rentenbeiträge vom Bund aufgestockt werden, können Werkstattbeschäftigte so im Einzelfall auf Einkünfte deutlich über Mindestlohnniveau kommen. Beigefügt erhalten Sie eine kleine Übersicht über die Zusammensetzung des Entgelts.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns in der letzten Legislaturperiode erfolgreich dafür eingesetzt, die an die Erhöhung des Ausbildungsgeldes gekoppelte Erhöhung des Grundbetrages auf mehrere Jahre zu strecken. Seit 2020 wurde der Grundbetrag so kontinuierlich jährlich erhöht. Bei alledem ist für uns aber auch klar, dass es weiterhin einer Reform bedarf, um ein transparentes und die Werkstattbeschäftigten motivierendes Entgeltsystem zu schaffen. Dafür werden wir uns als Union im Deutschen Bundestag weiter einsetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke

 

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