Ist in der 21. Legislaturperiode ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der CCOO-Rechtsprechung in das ArbZG in Planung, und befindet sich ein Referentenentwurf in der Ressortabstimmung ?
Sehr geehrter Herr Stracke,
im Rahmen meiner wissenschaftlichen Hausarbeit im Schwerpunktbereich Arbeitsrecht befasse ich mich mit dem Beschluss des BAG vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21), in dem das Gericht eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet hat. Diese Entscheidung hat in der Literatur erhebliche Kritik ausgelöst, da der Gesetzgeber eine solche Pflicht bislang bewusst nur in speziellen Konstellationen vorgesehen hat. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht nun eine gesetzliche Regelung im ArbZG vor, lässt jedoch offen, in welchem Stadium sich die konkrete Ausarbeitung befindet. Da die parlamentarische Dokumentation der 21. Legislaturperiode hierzu noch keine Auskunft gibt, wende ich mich an Sie: Ist im BMAS bereits ein Referentenentwurf in Vorbereitung, und wird die Regelung im ArbZG oder im ArbSchG verortet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen. Inwieweit die Arbeiten an diesem Gesetzentwurf fortgeschritten sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ist davon auszugehen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen sich im Gesetzentwurf wiederfinden lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke, MdB

