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Stephan Pilsinger
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Frage von Manfred G. •

Frage an Stephan Pilsinger von Manfred G. bezüglich Recht

Eigentumswohnung gekauft, Wohnfläche fehlt, Käufer haftet. Warum haftet nicht der Verkäufer? Warum verweigert die Politik den Verbraucherschutz?

Sehr geehrter Herr Pilsinger,

diese Frage haben wir ihnen mit Mail vom 06.09.2020 nebst Anlagen vom Verbraucherschutzverband WOHNEN IM EIGENTUM, VermieterBrief, Immowelt u. a. gestellt.

Die fehlende oder falsche Wohnfläche ist nicht nur ein Ärgernis für Erwerber und Bewohner. Da die Fläche bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Tausendstel umgerechnet wird, sind damit auch Hausverwaltung und der Dienstleister betroffen, der die Berechnung gemäß Verordnung für Heizung (30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch) und Wasserverbrauch übernimmt.

Daher heute nochmals zur Erinnerung, bitte setzen Sie sich in ihrer Fraktion für die Umsetzung in dieser Legislaturperiode ein, die dem Steuerzahler keinen Cent kostet! „Am Ende der Bauphase stellt ein Bausachverständiger für Käufer, Vermieter und Mieter die tatsächliche Nutzfläche fest. Bei Erwerb, Vermietung und Verwaltung ist ausschließlich die tatsächliche Nutzfläche zu Grunde zu legen.“

Wenn Wohnungen „behindertengerecht“ und „barrierefrei“ laut Katalog und Notarvertrag mit 100 m² Wohnfläche angeboten und verkauft werden, der Sachverstände aber feststellt, dass das nicht stimmt und der Käufer dank deutscher Gesetzgebung sich damit abzufinden hat, weil es die Vertragsgestaltung zulässt.

Rechtfertigt das noch die „in Deutschland garantierte Vertragsfreiheit“ oder wird der Kunde, sei er Bauherr, Erwerber oder Bewohner bewusst mit Duldung des Gesetzgebers „hinter das Licht geführt“? Bei der Umgehung von Steuern sagt man: rechtlich zulässig – moralisch verwerflich! Architekten und Baufirmen bleiben unbehelligt – Bauherrn, Erwerber und Bewohner bleiben mit finanziellem Dauerschaden unbeachtet.

Eigentlich sollte der Bürger seine eigenen „vier Wände“ aus Gründen der Alterssicherung erwerben. War das nicht auch der Wunsch ihrer Partei?

Freundliche Grüße
Manfred Güntsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Güntsch,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Da ich problemlos per Brief oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch an mich persönlich zu adressieren. Ein Umweg über abgeordnetenwatch.de ist nicht notwendig. Selbstverständlich werde ich Ihnen gerne antworten, die Antwort können Sie auch gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Pilsinger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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