Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Antwort von Sonja Eichwede
SPD
• 30.07.2025

Grundlegend für unsere Grundrechte ist Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, der normiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Damit ist aus Sicht des Grundgesetzes hier die „rote Linie“ gezogen. Die Funktion vom Grundgesetz besteht im Wesentlichen darin, den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat zu gewährleisten. Sie sind das zentrale Element unserer Verfassung, festgehalten in Art. 1 bis 19 Grundgesetz.

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Antwort von Sonja Eichwede
SPD
• 30.07.2025

Die von Ihnen angesprochene Entgegennahme anonymer Meldung ist vom Gesetzgeber nicht ausgeschlossen worden. Vielmehr „sollten" auch anonyme Meldungen entgegengenommen werden.

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Antwort von Sonja Eichwede
SPD
• 11.02.2025

Die Bürgerbeteiligung an politischen Prozessen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Daher stehen wir als SPD den Elementen der direkten Demokratie offen gegenüber.

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Antwort von Sonja Eichwede
SPD
• 02.04.2025

Um dem Bedarf an Lehrkräften langfristig gerecht zu werden, setzt die SPD in Brandenburg auf eine enge Verzahnung der Aus- und Fortbildung und auf eine gezielte Qualifizierung von Seiteneinsteigern

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