Welche "rote Linien" zum Schutz der Grundrechte der Bürger vor staatlichem Handeln kennt das Grundgesetz ?

Sehr geehrter Her K.
vielen Dank für Ihre Frage. Als Richterin und Rechtspolitikerin freue ich mich sehr über Ihr starkes Interesse an den Grundlagen unseres Verfassungsrechts.
Unsere Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem staatlichen Handeln.
Grundlegend für unsere Grundrechte ist Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, der normiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Damit ist aus Sicht des Grundgesetzes hier die „rote Linie“ gezogen. Die Funktion vom Grundgesetz besteht im Wesentlichen darin, den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat zu gewährleisten. Sie sind das zentrale Element unserer Verfassung, festgehalten in Art. 1 bis 19 Grundgesetz.
Die Auslegung unserer Grundrechte obliegt letztinstanzlich dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bei dieser sehr komplexen Frage einige erste Hinweise geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede