Ist die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete mindern. Eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung ist in diesem Fall ebenfalls möglich.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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