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SP
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Von den militärischen Aktivitäten Russlands vor Kriegsbeginn hatte ich nicht mehr Kenntnis und nicht eine andere Einschätzung als die damalige Öffentlichkeit.
Die Linke wird der Zeit keinen Untersuchungssauschuss beantragen.
Die Linke wird der Zeit keinen Untersuchungssauschuss beantragen. Zum Handeln der deutschen Bundesregierung kann ich leider nichts sagen.