Warum reduziert man nicht die Anzahl der Krankenkassen und spart somit Geld für den „Wasserkopf“? Bei Banken werden auch Fusionen aus Kostengründen durchgeführt.
der Gedanke ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Weniger Krankenkassen können grundsätzlich auch weniger Doppelstrukturen bedeuten. Ganz so einfach ist es in der gesetzlichen Krankenversicherung aber nicht.
Krankenkassen sind keine gewöhnlichen Privatunternehmen, sondern rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie können deshalb nicht einfach wie Filialen zentral zusammengelegt werden. Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Vereinigungen grundsätzlich über Beschlüsse der zuständigen Verwaltungsräte und in einem geregelten aufsichtsrechtlichen Verfahren erfolgen. Zudem besteht für Versicherte ein gesetzlich geschütztes Kassenwahlrecht. Auch deshalb ist eine politische „Fusion per Anordnung“ rechtlich und praktisch deutlich schwieriger als bei privaten Unternehmen.
Hinzu kommt: Dieser Konzentrationsprozess läuft bereits seit vielen Jahren. Nach Angaben des GKV Spitzenverbandes gab es zum 1. Januar 2026 noch 93 gesetzliche Krankenkassen. Im Jahr 2000 waren es noch 420, 1990 sogar 1.147. Der Markt hat sich also bereits massiv verdichtet.
Trotzdem lösen weitere Fusionen das Finanzproblem der GKV nicht automatisch. Verwaltungskosten sind zwar relevant, aber sie sind nicht der Hauptkostentreiber. Nach den jüngsten BMG-Daten lagen die Brutto Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen 2024 bei rund 16 Milliarden Euro. Die Leistungsausgaben der GKV beliefen sich im selben Jahr auf rund 312,3 Milliarden Euro. Das zeigt: Der entscheidende Ausgabendruck entsteht vor allem in der Versorgung, also etwa durch Krankenhauskosten, Arzneimittel, ambulante Leistungen und demografische Effekte, nicht primär durch die Zahl der Kassen. Selbst deutliche Einsparungen in der Verwaltung würden das strukturelle Finanzproblem daher nur teilweise lösen.
Außerdem verursachen Fusionen zunächst selbst Aufwand und Kosten. IT Systeme müssen zusammengeführt, Satzungen vereinheitlicht, Verträge übertragen, Personalstrukturen angepasst und Millionen Versicherungsverhältnisse rechtssicher umgestellt werden. Auch das Bundesamt für Soziale Sicherung weist darauf hin, dass Vereinigungen umfangreiche Unterlagen, Genehmigungen und rechtliche Folgefragen mit sich bringen.
Mein Fazit lautet deshalb: Ja, mehr Effizienz und weniger Doppelstrukturen sind ein berechtigtes Ziel. Aber die schlichte Forderung „einfach Kassen zusammenlegen“ greift zu kurz. Notwendig ist eine seriöse Reform, die Verwaltung wirtschaftlicher macht, ohne Wahlfreiheit, Versorgungssicherheit und Selbstverwaltung leichtfertig zu beschädigen. Die eigentlichen Finanzprobleme der GKV liegen tiefer und lassen sich nicht allein durch weniger Krankenkassen beheben.

