Sehr geehrte Frau Borchardt,müssen Beamtenkinder Pflegekosten für ihre Eltern übernehmen ,wenn diese nicht durch andere Leistungserbringer(Versicherungen) gedeckt werden?MfG Patrik B.
Im Zuge der Pflegereform wird eine Absenkung der Verdienstgrenze ab der Kinder zahlen müssen,aktuell ab 100000 Euro Einkommen,diskutiert und Ihr Kollege Stegemann hat eine größere Vermögensverwertung gefordert.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/pflegeversicherung-stegemann-kinder-eher-an-pflegekosten-der-eltern-beteiligen/100229072.html
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_101275804/cdu-politiker-stegemann-will-familien-staerker-zur-kasse-bitten.html
Müssen Beamte Vermögen im Falle nicht gedeckter Pflegekosten verwerten und werden Beamtenkinder ebenso verpflichtet Pflegekosten zu übernehmen? Analog zu „normalen“Bürgern.

