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Simone Borchardt
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Frage von Michael R. •

Qualitätssicherung für die Osteopathie: Sollte ein Berufsgesetz kommen, oder gibt es Alternativen?

Sehr geehrte Frau Borchardt, zuerst möchte ich Ihnen herzlich danken für Ihre Antwort auf meine Frage vom 03.06.2026. Ich hätte zu dem Thema noch eine Folgefrage. Genau wie Sie finde ich es wichtig, dass für die Osteopathie Qualitätsstandards, Transparenz und Patientenschutz klargestellt werden sollten. Die Frage ist, ob man dafür einen neuen Beruf schaffen soll, denn das ist rechtlich gesehen schon eine große Aufgabe; plus: dann müssten die TCM-Therapeuten, Homöopathen usw auch eins bekommen... Könnte es eine Alternative geben, frei nach dem Niederländischen Modell? In den Niederlanden ist 'Osteopath' auch kein Beruf, sondern wird von Nicht-Ärzten praktiziert. Die Qualitätssicherung wird da über einen Zusammenarbeit von Krankenversicherungen und Osteopathieverbände organisiert: die KV erstatten nur, wenn der Therapeut bei einem Verband registriert ist - und die wiederum kontrollieren, ob eine ausreichende Ausbildung und andere benötigte Qualifikationen vorliegen. MfG Michael R.

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Folgefrage. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Qualitätssicherung, Transparenz und Patientenschutz sind bei der Osteopathie unstrittig wichtige Ziele. Die entscheidende Frage ist, mit welchem Instrument diese Ziele am besten erreicht werden.

Zunächst ist mir wichtig festzuhalten, dass der Impuls für eine berufsgesetzliche Regelung nicht einseitig aus der Politik gekommen ist. Der Wunsch nach klaren Standards, geschützteren Berufsbezeichnungen und verlässlicheren Qualifikationsanforderungen wurde über Jahre hinweg auch aus dem Berufsstand selbst vorgetragen. Deshalb ist im Koalitionsvertrag festgehalten worden, dass die Osteopathie berufsgesetzlich geregelt werden soll.

Das bedeutet aber nicht, dass jede Detailfrage bereits entschieden wäre. Mir liegt bisher kein konkreter Referentenentwurf vor, über den der Deutsche Bundestag beraten würde. Solange ein solcher Entwurf nicht vorliegt, besteht aus meiner Sicht auch Raum, verschiedene Lösungswege sauber zu prüfen.

Der von Ihnen angesprochene niederländische Ansatz ist deshalb ein interessanter Vergleich. Ein Modell, bei dem Erstattung, Registrierung, Mindestqualifikation, Fortbildungspflichten und Qualitätskontrolle stärker über Krankenkassen und Berufsverbände organisiert werden, kann grundsätzlich Elemente enthalten, die auch für Deutschland diskussionswürdig sind. Entscheidend wäre aber, dass daraus keine Scheintransparenz entsteht. Patientinnen und Patienten müssen klar erkennen können, welche Ausbildung eine Behandlerin oder ein Behandler tatsächlich hat, welche Standards gelten, wer diese Standards überprüft und welche Rechtsfolgen Verstöße haben.

Gleichzeitig sehe ich den von Ihnen genannten Einwand. Ein neues Berufsgesetz ist rechtlich und praktisch ein erheblicher Schritt. Es wirft Folgefragen auf, etwa zur Abgrenzung gegenüber ärztlicher Behandlung, Physiotherapie, Heilpraktikerrecht, sektoralen Heilpraktikererlaubnissen, bestehenden Ausbildungen, Bestandsschutz und zur Frage, welche Tätigkeiten künftig unter welchen Voraussetzungen erlaubt sein sollen. Deshalb sollte eine Regelung nicht überhastet erfolgen.

Aus meiner Sicht müssen sich die osteopathischen Verbände und die betroffenen Berufsgruppen zunächst möglichst klar darüber verständigen, was sie eigentlich wollen. Soll es einen eigenständigen Heilberuf geben? Soll es vor allem um eine geschützte Berufsbezeichnung gehen? Soll der Schwerpunkt auf Mindeststandards für Ausbildung und Fortbildung liegen? Oder soll stärker über Erstattungsregeln, Register und Qualitätssicherung gearbeitet werden? Ohne eine solche fachliche Verständigung wird jede politische Regelung unnötig konfliktträchtig.

Ich bin grundsätzlich offen für unterschiedliche Lösungsansätze. Für mich zählt am Ende nicht das Etikett, sondern ob eine Regelung Patientenschutz verbessert, Qualifikationen transparent macht, rechtssicher ist und keine neuen Unklarheiten schafft. Ein Berufsgesetz kann ein Weg sein. Es ist aber legitim, auch Alternativen oder ergänzende Modelle zu prüfen, solange sie verbindlich, überprüfbar und rechtlich tragfähig sind.

Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht im parlamentarischen Stadium ist, ist dieser Punkt aus meiner Sicht noch gestaltbar. Ich werde mir einen konkreten Entwurf genau ansehen, sobald er vorliegt, und dabei besonders darauf achten, dass Qualitätssicherung, Versorgungspraxis und Patientenschutz in ein vernünftiges Verhältnis gebracht werden.

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