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Simone Borchardt
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Frage von Hans M. •

Pensionslasten vs. Haushaltskollaps: Wie wollen Sie das Privileg der Beamtenversorgung angesichts des demografischen Wandels reformieren?

Frau Borchardt,

auf meine Frage vom 6. Juni antworten Sie mir am 9. Juni mit einem Verweis bei der Beamtenversorgung auf Art. 33 Abs. 5 GG.

Diesen Artikel hatte ich bei meiner Frage an Sie sehr wohl bedacht!

Diese juristische Hürde darf jedoch kein politisches Schutzschild sein, um den drohenden Haushaltskollaps durch explodierende Pensionslasten auszusitzen. Das Grundgesetz fordert explizit auch die Fortentwicklung des Beamtentums.

Wenn die Zahl der Pensionäre im Verhältnis zu den Steuerzahlern massiv steigt, gefährdet der Status quo die staatliche Handlungsfähigkeit. Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber Spielräume bei der Ausgestaltung. Zudem steht es der Politik frei, künftig Berufe außerhalb des hoheitlichen Kernbereichs nicht mehr zu verbeamten.

Wie begründen Sie die Verweigerung von Strukturreformen angesichts dieser Spielräume, und wie wollen Sie die Balance zwischen Beamtenversorgung und finanzieller Nachhaltigkeit für die Steuerzahler, bitte konkret,wahren?

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Antwort von CDU

Ich verstehe, dass Sie die langfristigen Pensionslasten des Staates kritisch sehen. Es ist legitim, über die finanzielle Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte zu sprechen. Das gilt für Renten, Pflege, Gesundheit, Personalhaushalte und selbstverständlich auch für Versorgungsausgaben des öffentlichen Dienstes.

Gleichzeitig möchte ich die Zuständigkeit und die fachliche Grenze sauber benennen. Ich bin Gesundheitspolitikerin und keine Staatsrechtlerin. Fragen der Beamtenversorgung, des Beamtenstatusrechts, der Besoldung, der Versorgungslasten und der verfassungsrechtlichen Fortentwicklung des Berufsbeamtentums gehören in erster Linie in die Zuständigkeit der Ressorts Inneres, Haushalt, Finanzen und öffentlicher Dienst. Eine belastbare Detailantwort müsste daher dort angefragt werden.

In der Sache ist aber eines wichtig. Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ist kein politisches Schutzschild gegen jede Reform. Der Artikel verlangt ausdrücklich, das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln. Reformen sind also nicht ausgeschlossen. Sie sind aber auch nicht beliebig möglich.

Gerade deshalb halte ich eine pauschale Zuspitzung auf ein angebliches Privileg für zu kurz gegriffen. Beamtinnen und Beamte sind nicht nur Spitzenbeamte in Ministerien. Es geht auch um Polizistinnen, Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrleute, Lehrkräfte, Richterinnen, Staatsanwälte und viele Beschäftigte, die tagtäglich staatliche Kernaufgaben erfüllen. Wer über die Beamtenversorgung spricht, muss deshalb auch über die besondere Pflichtbindung, die Einschränkungen und die Funktionsfähigkeit des Staates sprechen.

Denkbar sind aus meiner Sicht allgemeine Prüfaufträge, keine Schnellschüsse. Man kann prüfen, in welchen Bereichen künftig tatsächlich verbeamtet werden muss und wo ein Angestelltenverhältnis ausreicht. Man kann die langfristigen Versorgungslasten transparenter im Haushalt abbilden. Man kann Versorgungsfonds und Rücklagenmodelle stärken. Man kann Personalaufbau konsequenter mit künftigen Versorgungskosten verknüpfen. Und man muss insgesamt fragen, welche Aufgaben der Staat selbst erledigen muss und wo Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau Personal entlasten können.

Was ich nicht für seriös halte, ist die Vorstellung, man könne die Beamtenversorgung kurzfristig so umbauen, dass dadurch die strukturellen Finanzprobleme der sozialen Sicherungssysteme oder der öffentlichen Haushalte gelöst wären. Dafür sind die verfassungsrechtlichen Bindungen, der Vertrauensschutz, die föderalen Zuständigkeiten und die praktischen Folgen zu komplex.

Meine gesundheitspolitische Schlussfolgerung ist klar. Der Staat muss in allen Bereichen nachhaltiger wirtschaften. Dazu gehören Priorisierung, Ausgabendisziplin, bessere Steuerung und ehrliche Aufgabenkritik. Aber Reformen müssen rechtssicher, differenziert und generationengerecht erfolgen. Eine pauschale Frontstellung gegen den gesamten Berufsstand der Beamtinnen und Beamten hilft dabei nicht weiter. 

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