Einheitliche Bewertung komplementärmedizinischer Verfahren?
Sehr geehrte Frau Simone Borchardt, die geplante Streichung der Homöopathie aus der GKV wird mit fehlender evidenzbasierter Wirksamkeit (auf Studienbasis) begründet. Vor diesem Hintergrund stellt sich mir eine Frage: Warum richtet sich diese Maßnahme aktuell nur gegen die Homöopathie, nicht aber gegen die anthroposophische Medizin, die ebenfalls außerhalb des klassischen evidenzbasierten Rahmens diskutiert wird und trotzdem weiter im GKV-Versorgungssystem berücksichtigt ist? Nach welchen Kriterien wird hier zwischen Homöopathie und anthroposophischer Medizin unterschieden? Ist eine einheitliche Bewertung dieser Verfahren vorgesehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

