
Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts (Bundesministerium des Innern und für Heimat, Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium der Verteidigung) prüfen derzeit die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossenen Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und die Versorgung von zur Ruhe gesetzten Berufssoldatinnen und -soldaten bzw. haben diese bereits überprüft.