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Siemtje Möller
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Frage von Manfred K. •

Moin, haben Sie heute für das Gebäudeenergiegesetz gestimmt? Wenn ja, mit welcher Begründung?

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Moin Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte.

Zunächst einmal, ja, ich habe für die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes gestimmt. Lassen Sie mich Ihnen erklären, wieso.

Zu Beginn möchte ich klarstellen, dass der Gebäudesektor in etwa zu einem Drittel der deutschen CO2-Emissionen beiträgt und 80% der Wärme noch immer durch fossile Energieträger erzeugt wird. Um die Pariser Klimaziele einzuhalten, müssen die C02-Emmissionen in diesem Bereich in den kommenden Jahrzehnten massiv sinken – das bedeutet Veränderungen für alle. Mit Blick auf die lange Lebensdauer von Heizungen müssen daher jetzt Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Ziel mittel- bis langfristig zu erreichen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Habeck wurde im parlamentarischen Verfahren noch einmal gründlich überarbeitet. Der für mich wichtigste Punkt ist, dass zunächst die Kommunen in die Pflicht genommen werden und bis 2028 kommunale Wärmepläne erstellen müssen, um bei den Bürger:innen für Klarheit und Planungssicherheit zu sorgen. Solange diese Wärmepläne nicht vorhanden sind, dürfen auch weiterhin neue Gasheizungen in Bestandsbauten eingebaut werden. Sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt, wissen die Bürger:innen, welche klimafreundlichen Formen des Heizens für Sie zukünftig möglich sind (das umfasst neben Wärmepumpen auch noch andere technische Lösungen wie bspw. Pellets oder der Anschluss an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz). Fakt ist auch, dass auch nach 2028 niemanden dazu gezwungen wird, seine funktionierende Gas- oder Ölheizung herauszureißen und sollte sie einen Defekt aufweisen, darf sie auch zukünftig noch umfassend repariert werden.

Begleitet wird das GEG durch eine umfangreiche Förderkulisse. Die Investitionskosten für den Heizungstausch werden in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert. Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Besondere Bedürfnislagen und Härtefälle können darüber hinaus berücksichtigt werden. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet.

Diese umfassende Förderkulisse zusammen mit der Einbettung des Gebäudeenergiegesetzes in die kommunale Wärmeplanung haben mich überzeugt, für die Änderung des Gesetzes zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

 

Siemtje Möller

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